Die Eltern sprechen die Ferienregelung jeweils im Dezember jedes Jahres für das kommende Jahr ab. Kommt zwischen den Eltern keine Einigung bezüglich der Ferienaufteilung zustande, so hat der Vater in Jahren mit gerader und die Mutter in Jahren mit ungerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht. Es wird Vormerk davon genommen, dass die Parteien für das Jahr 2023 bereits die folgenden Ferien beim Vater vereinbart haben: - 14.07.2023-23.07.2023 - 29.09.2023-08.10.2023