1. Die Vereinbarung der Parteien vom 28. März 2023 wird genehmigt. 2. In teilweiser Gutheissung der Berufung, gestützt auf die gemeinsamen Anträge der Parteien und von Amtes wegen wird der Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 3. November 2022 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: " 1. Das Gesuch wird abgewiesen.