7. Die vorliegende Vereinbarung wird sechsfach ausgefertigt: je ein Exemplar für die Parteien sowie deren Rechtsvertreter, für den Kindsvertreter und das Gericht. Die Parteien ersuchen das Obergericht des Kantons Aargau höflich, die vorliegende Vereinbarung im Berufungsverfahren ZSU.2022.254 zu genehmigen und das Berufungsverfahren entsprechend zu erledigen. Sollte das Gericht die Vereinbarung nicht in diese Form genehmigen können, behält sich jede Partei vor, vom gemeinsamen Antrag zurückzutreten.