3.2. Verschiebungswünsche des Vaters oder der Mutter betreffend den fixen Telefonzeiten sind zwischen den Eltern mindestens eine Woche im Voraus zu besprechen. 3.3. Der schriftliche Kontakt (insbesondere per Post und über Whats-App- Nachrichten) zwischen dem Vater bzw. der Mutter und den Kindern ist jederzeit möglich und wird nicht geregelt. 4. Therapeutische Begleitung der Kinder Die Eltern unterstützen die therapeutische Begleitung der gemeinsamen Kinder D. und C. durch die Psychotherapeutin Frau I., J., [...], Q. und sind sich einig, dass die Kinder grundsätzlich einstweilen mindestens jede zweite Woche zu einem Beratungsgespräch gehen.