In ungeraden Jahren: - am 25.12., 09:00 Uhr, abzuholen und am 26.12., 18:00 Uhr, zurückzubringen, - am Gründonnerstag, 18:00 Uhr, abzuholen und am Ostermontag, 18:00 Uhr, zurückzubringen. In geraden Jahren: - am 24.12., 09:00 Uhr, abzuholen und am 25.12., 10:00 Uhr, zurückzubringen, - am 31.12., 09:00 Uhr, abzuholen und am 01.01., 18:00 Uhr zurückzubringen, - am Pfingstfreitag, 18:00 Uhr, abzuholen und am Pfingstmontag, 18:00 Uhr zurückzubringen.