Kommt zwischen den Eltern keine Einigung bezüglich der Ferienaufteilung zustande, so hat der Vater in Jahren mit gerader und die Mutter in Jahren mit ungerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht. Für das Jahr 2023 haben die Parteien bereits die folgenden Ferien beim Vater vereinbart: - 14.07.2023-23.07.2023 - 29.09.2023-08.10.2023 2.3. Das Besuchsrecht während den folgenden Festtagen findet alternierend nach geraden und ungeraden Jahreszahlen statt. Der Vater wird berechtigt, die gemeinsamen Kinder D. und C. jeweils: