1. Obhut In Abänderung der Dispositivziffer 1. / 2. des Entscheids des Bezirksgerichts Lenzburg, Präsidium des Familiengerichts, vom 03.11.2022 (SF.2022.40) werden die gemeinsamen Kinder D. und C. für die Dauer des -9- Scheidungsverfahrens bzw. der Trennung unter die Obhut der Mutter gestellt. Der Wohnsitz der Kinder bestimmt sich nach dem Wohnsitz der Mutter