3.16. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 erteilte der Instruktionsrichter der Berufung die aufschiebende Wirkung und ersuchte den Kindsbeistand um die Erstattung eines Verlaufsberichts. 3.17. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2022 teilte der Kindsvertreter unter anderem mit, dass er mit den Parteien ein Vergleichsgespräch vereinbart habe. 3.18. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2022 sistierte der Instruktionsrichter das Berufungsverfahren. 3.19. Am 23. Februar 2023 erstattete der Kindsbeistand den Verlaufsbericht. 3.20. Mit Eingabe vom 28. März 2023 reichte der Kindsvertreter eine von ihm sowie den Parteien unterzeichnete Vereinbarung mit folgendem Wortlaut ein: " [ I. Vorbemerkungen]