3.2.2. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird Frau Rechtsanwältin MLaw Alina Enkegaard, Baden, eingesetzt. 3.2. 3.2.1. Der Gesuchgegnerin wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. 3.2.2. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird Herr MLaw Julian Burkhalter, Fribourg, eingesetzt. 4. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen. 5. Die Gerichtskosten, bestehend aus einer Entscheidgebühr von CHF 2'500.00 sowie den Übersetzungskosten von CHF 50.55, insgesamt CHF 2'550.55, werden der Gesuchgegnerin auferlegt. 6. Die Gesuchgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller eine Parteientschädigung von CHF 3'327.90 (inkl. 7.7 % MWST im Betrag von CHF 237.90) zu bezahlen.