- die Eltern in ihrer Sorge um die gemeinsamen Kinder D. und C. mit Rat und Tat zu unterstützen; [unverändert] - die Eltern bei der Ausübung des definierten Besuchs- und Ferienrechts zu unterstützen; [unverändert] - die begleiteten Übergaben und Besuchskontakte durch eine geeignete Fachperson oder Fachorganisation zu organisieren und zu koordinieren; [neu] -5- - bei Konflikten zwischen dem Vater und der Mutter in Bezug auf den persönlichen Verkehr zu vermitteln; [unverändert]