3.2 [Die Begleitung der Übergaben der beiden Kinder durch eine geeignete Fachorganisation bleibt unverändert] 4. Die Gesuchgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller an den Unterhalt der Kinder D. und C. monatlich vorschüssig (kein Betreuungsunterhalt) folgende Beiträge zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen zu bezahlen: D.: CHF 126.00 bis 31. Januar 2023 CHF 800.00 ab 1. Februar 2023 C.: CHF 63.00 bis 31. Januar 2023 CHF 582.00 ab 1. Februar 2023 [ausserordentliche Kosten unverändert] 5. 5.2 Die Beistandschaft umfasst folgende, vollständig aufgeführten Aufgabenbereiche: