2.4. Am 5. Oktober 2022 erstattete die Kindsbeiständin einen schriftlichen Bericht. 2.5. An der Verhandlung vom 13. Oktober 2022 nahmen die Parteien Stellung und sie und die Kindsbeiständin wurden befragt. 2.6. Mit Eingaben vom 27. Oktober 2022 (Kläger) und 1. November 2022 (Beklagte) nahmen die Parteien zum Beweisergebnis Stellung. 2.7. Mit Entscheid vom 3. November 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg: