2.2. Hinsichtlich der Mietzinse Mai bis September 2022 erwog die Vorinstanz, der Kläger stütze sein Rechtsöffnungsgesuch im Wesentlichen auf den Mietvertrag vom 20. November 2015 für seine 3.5-Zimmerwohnung an der X-Strasse [...] in Q. (GB 2). Der Mietvertrag weise als Vermieterin die C. AG, vertreten durch die D. GmbH, und als Mieter den Kläger und die Beklagte aus. Im Mietvertrag verpflichteten sich die Mieter gegenüber der Vermieterin, einen Mietzins von monatlich Fr. 1'640.00 zu bezahlen. Die Mieterschaft hafte solidarisch für Verbindlichkeiten.