2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsgesuch vom 8. September 2022 ersuchte der Kläger beim Bezirksgericht Zofingen um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzten sowie weitere Forderungen. 2.2. Mit Eingabe vom 9. Oktober 2022 (Posteingang: 13. Oktober 2022) nahm die Beklagte zum Rechtsöffnungsbegehren Stellung und beantragte sinngemäss die teilweise Abweisung des Gesuchs. 2.3. Der Kläger reichte mit Eingabe vom 14. Oktober 2022 (Posteingang: 17. Oktober 2022) eine Replik ein. Eine Duplik ging innert Frist nicht ein. 2.4. Das Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, erkannte mit Entscheid vom 9. November 2022: