In Phase 3 (ab 1. April 2022) wurden die Steuern mit Fr. 2'522.00 veranschlagt: Die Steuern veränderten sich infolge veränderten Steuerfusses. Bei der Beklagten gelange Tarif A zur Anwendung. Es werde von einem Einkommen von Fr. 40'848.00 und geschätzten Unterhaltsbeiträgen von rund Fr. 106'000.00 ausgegangen. Werde hiervon der minimale Abzug der Berufskosten von Fr. 2'000.00, die Streckenabonnementkosten von Fr. 3'141.00 sowie der maximale Betrag für Einzahlungen in die 3. Säule von Fr. 6'883.00 abgezogen, sei von einem steuerbaren Einkommen von ca. Fr. 134'824.00 auszugehen (Urteil, Erw. 2.7.2, S. 21).