9.3. Betreffend ihre neue Arbeitsstelle ab 1. Dezember 2022 macht die Beklagte für das öffentliche Verkehrsmittel Fr. 2'304.00 resp. monatlich Fr. 217.00 geltend (Berufungsantwort ad. N. 88 f.). Dieser Betrag ist unbelegt und auch nicht nachvollziehbar. Die Beklagte wohnt in T. und arbeitet in S.. Ein für den Arbeitsweg dafür benötigtes 3-Zonen-Abo Basis Jahresabonnement, 2. Klasse, kostet Fr. 1'125.00 (www.a-welle.ch) und schlägt damit mit monatlich rund Fr. 95.00 zu Buche. - 31 -