8.1 oben). Nichtsdestotrotz kam das Obergericht im Entscheid vom 2. Dezember 2021 (Erw. 5.6.4.2, S. 29 f.) zum Schluss, dass der Beklagten ohne Einräumung einer Übergangsfrist kein hypothetisches Einkommen angerechnet werden könne; auf diese Zusicherung ist nach Treu und Glauben (Art. 52 ZPO) nicht zurückzukommen. Für die Dauer des Scheidungsverfahrens sind der Beklagten somit monatliche Nettoeinkommen von Fr. 1'604.00 (Phase 1: 14. Juni 2021 bis 8. August 2021), Fr. 3'404.00 (Phase 2 und 3: 9. August 2021 bis 30. November 2022) und Fr. 4'500.00 (neue Phase 4: ab 1. Dezember 2022) anzurechnen.