8.4. 8.4.1. Dem Faktor Alter kommt nicht (mehr) eine abstrakte Bedeutung im Sinne einer Vermutung für oder gegen die Zumutbarkeit einer Erwerbsarbeit zu (BGE 147 III 308 Erw. 5.6). Es ist neu stets von der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit auszugehen, soweit eine solche Möglichkeit tatsächlich besteht und keine Hinderungsgründe vorliegen, was sich anhand der vor- - 28 -