im Detailhandel sowie keine 10 Jahre Berufserfahrung, und sie sei älter als 50). Es werde vorwiegend junges Personal gesucht. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werde sich zeigen, ob sie Prämien bzw. Boni erhalte und ob eine Erhöhung ihres Pensums möglich sei (Berufungsantwort ad. N. 42 bis 55, ad. 77, 86; vgl. auch Eingabe der Beklagten vom 11. Januar 2023 ad. N. 78).