Zudem sei eine Erholung des Arbeitsmarktes spürbar. Auch wenn keine sichere Prognose über die Chancen auf eine 100 %-Stelle (oder allenfalls sogar Aufstockung auf 100 % am bisherigen Ort) getroffen werden könne, so bestünden doch mehrere Anhaltspunkte dafür, dass diese heute – erfreulicherweise – deutlich grösser seien als noch im Zeitpunkt des Eheschutzentscheides. Hinweise für eine gegenteilige Annahme lägen nicht vor, und es wäre Aufgabe der Beklagten gewesen, darzulegen, inwiefern die Aufnahme einer 100 %-Stelle im Verkauf an einem anderen Ort von vornherein aussichtslos gewesen wäre.