Erfreulicherweise habe die Beklagte per 9. August 2021 eine 80 %-Stelle bei D. in R. im Verkauf antreten können. Nicht bekannt sei, wie die Beklagte an diese Stelle gelangt sei und ob weitere alternative Stellenangebote, auch für 100 %-Stellen, vorgelegen hätten. Es seien auch keine Belege über Suchbemühungen in einer anderen Branche oder Absagen über Bewerbungen in dieser Branche auf eine 100 %-Stelle nachgewiesen worden. Auch in den Rechtsschriften habe sich die Beklagte nicht dazu geäussert.