Der Beklagten sei die Aufnahme eines 100 % Pensums grundsätzlich zumutbar. Gesundheitliche Einschränkungen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit seien nicht nachgewiesen. Nach wie vor stelle sich die Frage, ob die faktische Möglichkeit eines 100 %-Pensums bestehe. Seit September 2020 habe sich die Beklagte - mit einem nahezu standardisierten Motivationsschreiben - ausnahmslos und erfolglos auf [...