8. 8.1. Die Vorinstanz rechnete der Beklagten folgende Einkommen an: Phase 1 (14. Juni 2021 bis 8. August 2021) Fr. 1'604.00, Phase 2 und 3 (9. August 2021 bis 28. Februar 2023) Fr. 3'404.00 und Phase 4 (ab 1. März 2023) Fr. 4'000.00. (Effektiv) strittig sind die Einkommen ab Phase 2 (vgl. Berufung N. 43 [betreffend Phase 1: Das Einkommen sei zwar Fr. 1'637.00, aber: "Da der Unterschied klein ist, braucht hierauf nicht näher eingegangen zu werden"; widersprüchlich insofern Berufungsbegehren Ziff. 2 lit. c/i, wo der Kläger das veranschlagte Einkommen auf Fr. 1'637.00 beziffert). Zu diesen hatte die Vorinstanz ausgeführt: Phasen 2 und 3 (Urteil, Erw. 2.6.1 und 2.7.1):