Der Kläger bringt im Wesentlichen vor, es müssten Rückstellungen für Reparaturen berücksichtigt werden. Er habe im Jahr 2022 gemäss Berufungsbeilage 4 bereits Fr. 58'086.00 (Poolabdeckung, Algen und Moosbehandlung von Haus und Garagen, Dachdecker für die Abdichtung der drei Vorbauten [Hauseingang, Garage, Veloraum], Dachdecker für die Reinigung des Hausdaches von Moos und Algen, Gärtner für den Ersatz der kaputten Hecke sowie Sanierung Fussweg ums Haus) resp. Fr. 4'840.00 pro Monat aufwenden müssen. Solche Ausgaben müssten mit einem Durchschnitt in die Berechnung "integriert" werden.