Die Beklagte wendet im Wesentlichen ein, sie habe ihr Geld anbrauchen müssen, weil ihr der Kläger nach Mitteilung ihres Trennungswunschs Mitte Juni 2018 "weniger Geld zur Verfügung gestellt" habe. Die Behauptung, sie habe absichtlich die Sparquote geschmälert, sei absurd (Berufungsantwort ad. N. 23 bis 28).