BGE 5A_850/2020 Erw. 3, der – entgegen der Behauptung des Klägers in der Eingabe vom 27. Dezember 2022 N. 15 – die Festlegung von Ehegattenunterhalt im Rahmen vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren betraf; vgl. zum Ganzen auch: FamPra.ch 4/2022 Nr. 54 und 57). Dass das Bundesgericht betreffend die Zulässigkeit einer zeitlichen Limitierung im Ehe- schutz- resp. im Präliminarverfahren eine Unterscheidung hätte treffen wollen, ist entgegen dem Kläger nicht ersichtlich.