Die Spirale des "unendlichen Weiter-Prozessierens und der Prozessverschleppung mit dem Ziel, möglichst lange vorsorgliche Unterhaltsbeiträge zu erhalten", müsse "durchbrochen werden". Zudem müsse er in der zweiten Hälfte seiner 50. Altersjahre mit einer signifikanten Reduktion seines Einkommens rechnen, "denn die grossen [...]-Firmen trenn[t]en sich dann traditionellerweise von ihren (teuer gewordenen) Partnern" (vgl. Berufung N. 90 f.; Eingabe vom 27. Dezember 2022 N. 11 bis 16 sowie Eingabe vom 30. Januar 2023 N. 11 bis 13, welche allerdings über weite Strecken eine unzulässige Ergänzung der Ausführungen in der Berufung darstellen). - 16 -