Mit Entscheid vom 2. Dezember 2021 (ZSU.2021.68) befand das Obergericht, unter Verweis auf die Aussage von Bundesrichter VON W ERDT an einer Fachtagung Ende 2020, dass bspw. bei einem Einkommen von Fr. 1 Mio. pro Jahr anders gerechnet werden könne, dass bei einem Einkommen des Klägers von Fr. 40'000.00 pro Monat zwar sehr günstige Verhältnisse, jedoch noch keine aussergewöhnlich guten Verhältnisse vorlägen. Dieser Einschätzung hat sich auch die Vorinstanz (vgl. Urteil, Erw. 2.2) angeschlossen. Der Kläger macht andeutungsweise geltend, es sei entge- - 14 -