2.4.6) und die Sparquote (Fr. 6'980.00) in Abzug gebracht, so dass ein Überschuss von Fr. 16'277.00 verblieb. Dieser wurde nach grossen und kleinen Köpfen aufteilt, mithin zu einem Drittel mit Fr. 5'425.00 auf die beiden Elternteile (Urteil, Erw. 2.4.8). 3.6. Weiter ging die Vorinstanz von folgenden aktuellen Einkommen und Bedarfszahlen der Beklagten aus: Einkommen Bedarf Phase 1 (Urteil, Erw. 2.5.1.3, 2.5.2) (14. Juni 2021 bis 8. August 2021) Fr. 1'604.00 Fr. 6'519.00 1 Phase 2 (Urteil, Erw. 2.6.1 f.) (9. August 2021 bis 31. März 2022) Fr. 3'404.00 Fr. 6'997.00 2