3. Es sei in teilweiser Gutheissung der Berufung und in Abänderung der Ziffer 3 des angefochtenen Urteils […] festzustellen, dass bei der Festsetzung -7- der Unterhaltsbeiträge ab dem 1.12.2022 von einem Nettoeinkommen der Berufungsbeklagten von Fr. 4'221.-- ausgegangen wurde. 4. Im Übrigen sei die Berufung abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Berufungsklägers. […]