Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 15. Januar 2020 ersuchte die Beklagte das Gerichtspräsidium Q. um die Regelung des Getrenntlebens, worüber das Gericht mit Entscheid vom 25. März 2021 (SF.2020.4) u.a. wie folgt befand: "5. 5.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an deren persönlichen Unterhalt rückwirkend seit 15. Januar 2020 monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: