Fr. 3'960.00). Daraus ergibt sich gemäss dem Steuerrechner des Kantons Aargau (R., konfessionslos, mit Feuerwehrpflicht, Tarif alleinstehend ohne Kinder) eine Steuerbelastung von monatlich rund Fr. 525.00 (anstatt der von der Vorinstanz angenommenen Fr. 191.15). Bei der mit der Berufung nicht beanstandeten Aufteilung dieser Steuerbelastung auf den Beklagten und D. im Verhältnis fünf Sechstel / ein Sechstel sind beim Beklagten in dieser Phase Fr. 437.50 und bei D. Fr. 87.50 im Existenzminimum zu berücksichtigen.