7.3. 7.3.1. Was die Bestimmung des steuerbaren Einkommens anbelangt, stimmen die Berechnungen der Vorinstanz und des Beklagten in seiner Berufung in einer Reihe von Faktoren überein. Die Klägerin verweist auf die Erwägungen der Vorinstanz (Berufungsantwort S. 7).