6.3. Die Klägerin bringt mit der Berufungsantwort vor, sie habe derzeit ein Arbeitspensum von 42% als Klassenassistenz. Dies bedeute, dass sie in den Klassen 2a und 2b der Primarschule S. die Assistenz übernehme. Die Primarschulklassen hätten in der Unterstufe 24 Lektionen. Inklusive der notwendigen Vorholzeit wegen der Schulferien habe die Klägerin 22 Lektionen, in welchen sie assistiere. Die Vor- und Nachbereitungszeit, welche dem Hauptlehrer aufgerechnet werde, damit er auf ein 100%-Pensum komme, habe sie nicht. Ihre Präsenzzeiten verteilten sich auf sämtliche Wochentage.