Jedenfalls sei aber angesichts der wenigen ausgeschriebenen [...]-Stellen (und dem auch vom Beklagten vorgebrachten und zudem gerichtsnotorischen Lehrermangel) ohnehin davon auszugehen, dass die Klägerin eher keine Stelle als [...] finde, ihre Chancen auf Erhöhung ihres Klassenassistenzpensums hingegen (sehr) gut stünden. Zudem verlange denn auch der Beklagte, dass die Klägerin "zumindest netto CHF 4'375.00" verdienen müsse. Bei einer Hochrechnung des jetzigen Pensums als Klassenassistenz auf 80% ergäbe sich ein Monatslohn von Fr. 4'361.00 (netto), was sehr nahe an den vom Beklagten geforderten Fr. 4'375.00 liege. Davon sei ab Phase 3 auszugehen. Während der Phasen 1 und 2 sei mit