Bei einem 80%-Pensum würde die Klägerin in ihrem angestammten Beruf somit rund Fr. 4'240.00 verdienen (Fr. 5'300 x 0.8). Unklar sei bei den Ausführungen beider Parteien, ob sie bei diesen Beträgen von Brutto- oder Nettoeinkommen ausgehen würden und ob in dieser Sparte üblicherweise ein 13. Monatslohn ausbezahlt werde. Jedenfalls sei aber angesichts der wenigen ausgeschriebenen [...]-Stellen (und dem auch vom Beklagten vorgebrachten und zudem gerichtsnotorischen Lehrermangel) ohnehin davon auszugehen, dass die Klägerin eher keine Stelle als [...] finde, ihre Chancen auf Erhöhung ihres Klassenassistenzpensums hingegen (sehr) gut stünden.