5.3. Gemäss der als Berufungsbeilage 3 eingereichten "Produktvereinbarung SARON Flex-Hypothek" zwischen der G. und dem Beklagten wurde für einen Anteil am Darlehensbetrag von Fr. 200'000.00 für eine Laufzeit vom 31. Oktober 2022 bis am 31. Oktober 2027 ein Zinssatz vereinbart, der sich aus einem dem SARON entsprechenden (dynamischen) Basiszinssatz und einem (fixen) Zuschlag von 0.950 % zusammensetzt. Der SARON betrug am 31. Oktober 2022 0.47 und stieg am 16. Dezember 2022 sprunghaft auf 0.94, auf welcher Höhe er sich seither ungefähr bewegt (vgl. ).