5. 5.1. Der Beklagte macht mit seiner Berufung geltend, er habe ab 1. November 2022 teurere Wohnkosten, weil die eine Festhypothek ausgelaufen sei und habe erneuert werden müssen. Als günstigste Variante sei eine Saron Hypothek gewählt worden, wobei angesichts des Zinstrends für diese Hypothekentranche neu mit durchschnittlich 2% Zinslast zu rechnen sei. Die Hypothekarkosten des Beklagten stiegen daher auf mindestens Fr. 510.00 (statt bisher Fr. 327.65), die gesamten Wohnkosten auf neu zumindest Fr. 860.00 (Berufung Ziff. II./5.).