4.4. Die Klägerin bringt dazu vor, es sei ihr unmöglich, ihr Pensum als Klassenassistentin zu erhöhen. Eine Erhöhung ihres Einkommens sei daher nur möglich, wenn sie entweder bei einem anderen Arbeitgeber für Mittwoch und Freitagnachmittag eine zusätzliche Stelle finde oder per Ende Schuljahr kündige und eine vollkommen andere Tätigkeit suche. Um die notwendige Flexibilität zu haben, sei sie zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen (Berufungsantwort S. 9).