3.2. Die Vorinstanz hat dazu im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin habe einen Mietvertrag über eine 5.5-Zimmerwohnung eingereicht, welche (mit Nebenkosten und Parkplatz) Fr. 1'940.00 koste (Klagebeilage 5). Zwar wäre eine Vierzimmerwohnung ausreichend (drei Schlafzimmer, ein Wohnzimmer). Eine Internetsuche (per 7. Oktober 2022) habe jedoch ergeben, dass in R. sämtliche Wohnungen mit mindestens vier Zimmern (deren es nur vier gebe) so teuer seien wie die von der Klägerin bewohnte 5.5- Zimmerwohnung, wobei es auch in ausgewählten umliegenden Gemeinden nur vereinzelt günstigere Wohnungen gebe.