Phase 2 (1. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023): CHF 1'500.00 Phase 3 (ab 1. März 2023): CHF 750.00 (eventualiter CHF 950.00, wobei diesfalls die Gesuchstellerin dem Gesuchsgegner für D. monatlich vorschüssig zumindest CHF 300.00 zu bezahlen hat) 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7% Mehrwertsteuer) zu Lasten der Gesuchstellerin." 2.2. Mit Berufungsantwort vom 8. Dezember 2022 beantragte die Klägerin die Berufungsabweisung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Das Obergericht zieht in Erwägung: