Fr. 212'345.00 und somit monatlich Fr. 17'695.00 (gerundet), obwohl offenbar seit dem 1. Januar 2018 ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und der F. AG mit einem vereinbarten Bruttomonatslohn von Fr. 9'000.00 bestanden haben soll (Beilage 29 zur Eingabe des Klägers vom 21. Juni 2021). Gemäss Lohnausweis der F. AG für das Jahr 2019 (Beilage 20 zur Eingabe des Klägers vom 3. September 2020) erhielt der Kläger einen Nettojahreslohn von Fr. 139'361.00 und somit monatlich (gerundet) Fr. 11'613.00, obwohl zu diesem Zeitpunkt der erwähnte Arbeitsvertrag bestand.