Betrag von Fr. 14'732.10 für Rechtsberatung verteilt auf 6 Monate] + Fr. 75.00 [private Rechtsberatung] + Fr. 50.00 [Unterhaltszahlung B.]) resultiere. Im Übrigen sei nicht nachvollziehbar, wieso sich der Kläger bei einem Gewinn der F. AG von Fr. 120'000.00 respektive Fr. 130'000.00 keinen höheren Lohn ausbezahle. Dem Kläger sei es infolge der widersprüchlichen und unvollständigen Unterlagen nicht gelungen, die von ihm behauptete Lohneinbusse glaubhaft zu machen.