2. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Klägers, eventualiter zu Lasten der Staatskasse unter Hinweis auf das bewilligte Gesuch der Beklagten auf unentgeltliche Rechtspflege. Verfahrensanträge: 1. Der Beklagten sei ein Prozesskostenvorschuss von einstweilen CHF 3'000.00 zu Lasten des Klägers zuzusprechen. 2. Eventualiter sei der Beklagten die unentgeltliche Rechtspflege rückwirkend auf den 17. November 2022 zu gewähren und es sei ihr in der Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsvertreter zu gewähren." Das Obergericht zieht in Erwägung: