"1. Es sei der Entscheid vom 03.11.2022 (SF.2019.21/YB) des Bezirksgerichts Muri aufzuheben und den am 16.10.2019 gestellten Antrag zu 1. des Berufungsklägers unter Abänderung der Ziffer 5 des Eheschutzentscheides vom 17.01.2019 (SF.2018.9/sw) gutzuheissen und den persönlichen Unterhalt der Berufungsbeklagten auf maximal CHF 3'000.00 monatlich bis zum Renteneintritt des Berufungsklägers am tt.mm.2022 zu reduzieren. Eventualiter sei das Verfahren unter Aufhebung des Entscheides vom 03.11.2022 für eine allfällige neue Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.