4. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 300.00 verrechnet. Entsprechend hat der Gesuchsteller Fr. 2'900.00 an die Gerichtskasse nachzuzahlen." 3. 3.1. Der Kläger reichte am 14. November 2022 fristgerecht Berufung gegen den ihm am 4. November 2022 zugestellten Entscheid ein und stellte folgende Rechtsbegehren: