"1. Das Gesuch des Gesuchstellers um Abänderung des Eheschutzurteils des Gerichtspräsidiums Muri vom 9. Januar 2019 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. -4- 2. Das Gesuch des Gesuchstellers um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin für deren anwaltliche Vertretung eine Entschädigung von Fr. 4'388.80 (inkl. Fr. 313.80 MWST und Fr. 200.00 Pauschalspesen) zu entrichten.