2. Im Übrigen bleibt es bei den bisher gestellten Anträgen, insbesondere bei dem Antrag auf Herabsetzung des persönlichen Unterhalts der Gesuchsgegnerin per 16.10.2019. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin." 2.4. Anlässlich der Verhandlung vom 7. September 2020 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: