"Das Gesuch vom 16.10.2019 des Gesuchstellers sei vollumfänglich abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten des Gesuchstellers, eventualiter zu Lasten der Staatskasse unter Hinweis auf das Gesuch der Gesuchsgegnerin auf unentgeltliche Rechtspflege." 2.3. Mit Replik vom 4. August 2020 stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der gestellte Antrag auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses abzuweisen.