2. 2.1. Am 16. Oktober 2019 reichte der Kläger eine Klage auf Abänderung des Unterhalts ein und stellte folgende Rechtsbegehren: “Antrag 1: Der Unterhalt für die Beklagte 1) ist auf höchstens 3000 CHF zu kürzen. Antrag 2: Die Beklagte 1) wird verpflichtet, an der Schadensminderung mitzuwirken, indem sie sich auf angemessene Wohnkosten von 1300 CHF monatlich beschränkt. Sie muss also ihre viel zu grosse 5-Zimmer-Wohnung (Miete 3080 CHF) zum 31. Dezember 2019 kündigen.